Hallo zusammen,
für alle, die unseren Vereinsnewsletter nicht abonniert haben, nachfolgend eine Meldung
aus BBSB-Inform vom 14.05.2024.
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Der Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) teilte in einer Pressemitteilung im Februar 2024
mit, dass er sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten
Kindern aktualisiert hat. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für
die Steuererklärung 2023. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen
dieser Vordrucke.
Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des
bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2024 aufgrund
des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft getreten sind.
Hierdurch wurde der Kinderfreibetrag auf 3.192 Euro bzw. - bei zusammen veranlagten Eltern
- auf 6.384 Euro angehoben.
Gestiegen auf 11.604 Euro ist im Jahr 2024 zudem der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist
für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung
haben.
Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des
Bundesfinanzhofs.
Das Steuermerkblatt 2023/2024 steht im Internet unter
www.bvkm.de
in der Rubrik "Recht & Ratgeber" kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, kann diese in dem Webshop
unter
www.verlag.bvkm.de
bestellen.
Entnommen aus einer Meldung des Paritätischen in Bayern.
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(Quelle: BBSB-Inform Newsletter vom 14.05.2024)
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