Reiner Delgado, Sozialreferent des DBSV, lädt zur internationalen Musikwoche vom 27.07.-
bis 04.08. nach Hannover ein.
Das zugehörige DBSV-Rundschreiben kann ich euch bei Bedarf auch gerne als Word-Dokument
zukommen lassen. Bitte dann kurze Info an
ute.lutzenberger(at)bbsb.org.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe junge Musikfans,
diese Ausschreibung auf Englisch gibt es hier:
https://www.dbsv.org/files/blindheit-sehbehinderung/DBSVInternationalMusicW…
Klassische Chorsätze, Instrumentalstücke, Popsongs, Rap oder Beatbox - ihr müsst Euch gar
nicht erst entscheiden, sondern könnt in unserer Musikwoche gleich alles haben.
Eine Woche lang werdet ihr unter erfahrener Leitung spannende mehrstimmige Lieder, Chor-
und Instrumentalstücke einüben und könnt unter Anleitung einer professionellen
Stimmbildnerin auch Eure Stimme trainieren. Es gibt täglich eine obligatorische Chorprobe
für Alle. Zusätzlich könnt ihr solistisch singen oder einen Instrumentalbeitrag
einbringen. Wir machen mit Euch die Musik, die Ihr könnt und die Euch Spaß macht.
Der Abschluss unserer Musikwoche wird das von euch allen aufgeführte öffentliche
Abschlusskonzert sein, bei dem ihr das regionale und überregionale Publikum mit Eurem
Talent begeistern könnt.
In dieser Musikwoche sind auch Teilnehmer aus anderen Ländern herzlich willkommen. Das
Programm ist daher auf Englisch und Deutsch.
Ort: Stephansstift Zentrum für Erwachsenenbildung (ZEB)
Tagungs- und Gästehaus, Kirchröder Straße 44, 30625 Hannover
www.stephansstift.de
Kursleitung: Michael Kuhlmann, Kirchenmusiker und selbst blinder Chorleiter
Vor Ort stehen in gewissem Umfang Begleit- und Betreuungspersonen zur Verfügung. Eine
gewisse Selbstständigkeit wird aber vorausgesetzt, z. B. Orientierung im eigenen Zimmer
und im Seminargebäude, Ankleiden, Körperpflege, Essen. Man kann auch selbst eine
Begleitperson mitbringen, wenn man weiteren Betreuungsbedarf hat. Wer mehr Begleitung
braucht, aber keine Begleitperson mitbringen kann, meldet sich bitte beim DBSV.
Teilnehmerbeitrag: 300 € für Teilnehmende, 150 € für Begleitpersonen. Im Beitrag enthalten
sind Übernachtung mit Vollpension, Kursprogramm und Materialien.
Anmeldung bis 1.5.2024 mit dem beiliegenden Formular per Mail an den DBSV – Lea Eberle,
l.eberle(a)dbsv.org
Wenn ihr erstmals an der Musikwoche teilnehmt, sendet bitte eine kleine, nicht
professionelle Aufnahme von eurem Gesang, um die Stimme einzuschätzen und den Chor
entsprechend aufzustellen. Zusätzlich könnt ihr auch Instrumentalbeiträge einsenden. Das
hilft uns, die Musikwoche so individuell wie möglich zu planen und auf eure musikalischen
Wünsche einzugehen. Schickt euer Audiomaterial zusammen mit der Anmeldung bitte als
Audiodatei oder Download-Link mit ein.
Für eure Reise zum Seminar könnt ihr das günstige Veranstaltungsangebot der Deutschen Bahn
nutzen.
Online buchen:
https://vat.db-app.de/certify?event=184&language=de
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reiner Delgado
Sozialreferent
Anmeldeformular
für die DBSV-Musikwoche 27.7. - 4.8.2024 in Hannover
Bitte möglichst am PC ausfüllen und bis 1.5.2024 per Mail, zurücksenden an:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. – Lea Eberle
Rungestr. 19 - 10179 Berlin
Mail: l.eberle(a)dbsv.org
Die folgenden Angaben benötigen wir, um den Kurs optimal vorbereiten zu können.
Name, Vorname:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Begleitung (Name, Anschrift):
Ich spiele folgende Instrumente:
Ich bringe folgende Instrumente mit:
[ ] Ich singe bereits in einem Chor
Meine Singstimme:
[ ] Alt [ ] Sopran
[ ] Bass [ ] Tenor
Ich habe schon mit Notenschrift gearbeitet
[ ] in Punktschrift
[ ] in Schwarzschrift
[ ] Ich komme mit Führhund
Zimmerwunsch: [ ] Einzelzimmer [ ] Doppelzimmer
Ich möchte mein Zimmer teilen mit:
(Bitte vorab mit dem gewünschten Zimmergenossen absprechen!)
Ich bzw. meine Begleitung brauchen besonderes Essen, und zwar:
Sonstiges, z. B. Allergien, Erkrankungen oder Medikamente:
Ich melde mich und ggf. meine Mitreisenden hiermit verbindlich zur o. g. Veranstaltung an
und erkenne die nachstehenden Teilnahmebedingungen an.
Datum, Unterschrift
Bei minderjährigen Teilnehmenden:
Im Notfall soll benachrichtigt werden:
Vorname, Name:
Telefonnummer:
Ich bin mit der Teilnahme meines Kindes an der Musikwoche einverstanden und übertrage die
Beaufsichtigung meines Kindes an die Kursleitung.
Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
(Die Anmeldung per Mail mit dem ausgefüllten Word-Dokument ist auch ohne eigenhändige
Unterschrift gültig.)
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den DBSV und gilt als verbindlich. Bei begrenzter
TeilnehmerInnenzahl behält sich der DBSV ein Auswahlverfahren vor. Nach Anmeldeschluss
erhält die/der TeilnehmerIn eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der Anspruch auf
Teilnahme entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch den DBSV und fristgerechter
Zahlung des TeilnehmerInnenbeitrages.
Zimmerreservierungen werden ausschließlich durch den DBSV vorgenommen. Nur durch den DBSV
reservierte Zimmer können zur Abrechnung kommen.
Tritt die/der angemeldete TeilnehmerIn vor Anmeldeschluss zurück, entstehen ihr/ihm
dadurch in keinem Falle Kosten.
Sollte es dem DBSV bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss nicht möglich sein, bereits
gebuchte Zimmer kostenneutral zu stornieren, wird der hierdurch entstehende Aufwand
der/dem TeilnehmerIn in Rechnung gestellt. ReferentInnenwechsel sowie Änderungen im
Veranstaltungsablauf berechtigen die/den TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt von der
Anmeldung oder zur Minderung des TeilnehmerInnenbeitrages.
Bei minderjährigen Teilnehmenden übertragen die erziehungsberechtigten die Beaufsichtigung
ihres Kindes an die Veranstaltungsleitung. Sie Informieren den DBSV über alle Dinge, die
bei der Betreuung des Kindes wichtig sind, wie weitere Erkrankungen, Allergien,
Medikamente u.ä. Minderjährige Teilnehmende haben den Anweisungen der
Veranstaltungsleitung zu folgen; tun sie das nicht, können sie ggf. von der Veranstaltung
ausgeschlossen und auf Kosten der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause geschickt
werden.
Datenschutz
Dem/der Teilnehmenden ist bekannt und er/sie willigt mit der Anmeldung zur Veranstaltung
darin ein,
- dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten vom DBSV auf
(elektronischen) Datenträgern gespeichert werden. Der/die Teilnehmende stimmt der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die
gespeicherten persönlichen Daten werden vom DBSV selbstverständlich vertraulich
behandelt.
- dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten auch an die
Tagungsstätte weitergegeben werden.
- dass seine/ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) in eine Teilnehmerliste aufgenommen
werden, die den Teilnehmenden der Veranstaltung ausgehändigt wird.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des/der Teilnehmenden
erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dem/der Teilnehmenden steht
das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der
DBSV ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des/der
Teilnehmenden verpflichtet.
Foto- bzw. Filmerlaubnis
Im Rahmen der Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation Fotoaufnahmen bzw.
Filmaufnahmen gemacht. Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der Abgabe der Anmeldung
damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht
werden, zur Dokumentation und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online)
gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch
Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmenden verzichten in diesem Rahmen auf jegliche
Honorarzahlung und erheben keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer
Fotoaufnahmen. Die Foto- bzw. Filmerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Veranstaltung. Sie kann bei der Anmeldung und vor der Veranstaltung schriftlich per
Post, per E-Mail oder per Fax widersprochen werden.
Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmendenbeitrag wird zu einem im Bestätigungsschreiben bzw. der Rechnung
genannten Termin fällig.
Absage
Der DBSV behält sich vor, z. B. bei ungenügender Beteiligung oder Krankheit eine
Veranstaltung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle erstattet.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.